Heikles Quartett: Kündigung, Freistellung, Resturlaub + Krankmeldung

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Arbeitsunfähig oder Abzocke? Ein Kommentar von Bernd Werner
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Arbeitsunfähig oder Abzocke? Ein Kommentar von Bernd Werner

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Wird ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach einer Kündigung freigestellt, wird der Resturlaub in der Regel als abgegolten angesehen. Dies tritt aber dann nicht ein, wenn der Arbeitnehmer in der Zeit der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt. Und das kommt, laut Deutschem Anwaltsverein, gar nicht mal so selten vor. Ein Kommentar von Bernd Werner, Unternehmensberatung Schaefer Consulting.

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Das Landesarbeitsgericht Chemnitz (Az: 4Sa 17/23) hat entschieden, dass nach einer Kündigung eine Freistellung nur dann den Urlaubsanspruch erfüllen könne, wenn der Arbeitnehmer auch arbeitsfähig war. Wer hingegen arbeitsunfähig erkrankt ist, hat Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung in Geld.

Die Sensibilität dabei sind die Krankheitsatteste der deutschen Ärzte. Wir alle wissen, wie einfach es ist, beim Hausarzt ein Arbeitsunfähigkeitsattest zu bekommen, wenn man es nur will. Der Hausarzt schenkt der Patientin oder dem Patienten in den meisten Fällen vollen Glauben, dass sie oder er sich nicht arbeitsfähig fühlt, ohne große Untersuchungen anzustellen.

Die deutschen Gerichte messen aber einem solchen Attest immer noch einen „hohen Beweiswert“ zu, obwohl auch ihnen bekannt ist, wie einfach man zu einem solchen Attest kommen kann. Die Gerichte sind in solchen Fällen einem Konfliktfeld ausgesetzt, denn was können sie denn tun, wenn ein zugelassener Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt? Hier unterliegen die Ärzte jedoch einer sozialen Sorgfaltspflicht, der sie auch nachkommen müssten. Die Praxis zeigt leider ein etwas anderes Bild. Insofern ist eine solche Hinterfragung stets ein hochsensibles Thema und wird es auch noch lange sein.

Aus meiner Sicht ist es immer auch eine Charakterfrage des Arbeitnehmers, wie er sich gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber zu verhalten gedenkt. Manchen Arbeitnehmern reicht bisweilen eine bezahlte Freizeit nicht aus.

Bernd Werner, Schaefer Consulting