+++ Weitere Finanzhilfen für Betriebe im neuen Lockdown! +++ Zentralverband startet Umfrage!

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Bundesregierung verspricht weitere Finanzhilfen
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Bundesregierung verspricht weitere Finanzhilfen

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Nur noch morgen und dann müssen auch Friseursalons von Flensburg bis Garmisch wieder in den Lockdown. Viele Betriebe haben berechtigte Existenzängste.

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Die Bundesregierung präsentiert auf ihrer Homepage alle aktuellen Maßnahmen, wie Solo-Selbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der erneuten temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen unterstützt werden. Gleichzeitig startet der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks eine Umfrage an Friseure zu den finanziellen Auswirkungen des aktuell bevorstehenden Umsatzverlustes. Der ZV ruft dazu auf, sich an der Umfrage zu beteiligen, um die Interessenspolitik für das Friseurhandwerk zu unterstützen. 

Nach der gestrigen Entscheidung der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin fordert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks für die 80.000 Salons in Deutschland Hilfsprogramme ein, die bei den Friseuren ankommen. „Es geht um die Existenz vieler Unternehmen. Mit diesem nun zweiten Lockdown rechnen wir auf das Jahr bezogen mit Umsatzverlusten von bis zu 30 Prozent“, beschreibt ZV Hauptgeschäftsführer Jörg Müller die Corona bedingte Krise des Friseurhandwerks. „Das können viele Betriebe einfach nicht mehr schultern.“

Für November und Dezember stehen laut Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die bereits beantragt werden können. Ab Januar wird es auch eine Neustarthilfe für Solo-Selbstständige geben. Die verbesserte Überbrückungshilfe III soll nochmals deutlich ausgeweitet werden und sieht z. B. Zuschüsse zu den Fixkosten vor. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert.

Es sei notwendig, die beschlossene Überbrückungshilfe III der Bundesregierung nicht nur auf den Dezember 2020 vorzuziehen, sondern vor allem an die Erfordernisse des Friseurhandwerks anzupassen, so Jörg Müller. „Der ZV fordert deshalb bei den Überbrückungshilfen III eine Bewertung auf Wochenbasis. Nur so wird die tatsächliche Umsatzsituation in den Salons erfasst“, sagt der Geschäftsführer des ZV. Darüber hinaus müsse es eine direkte Bezuschussung der Friseure geben, um zum Beispiel die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen nicht weiter zu gefährden. Und auch über eine Neubewertung der Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen müsse jetzt nachgedacht werden.

Detaillierte Infos zu den Themen „außerordentliche November/Dezember-Hilfe“, „Überbrückungshilfe III“, „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ und „Steuerliche Hilfsmaßnahmen“ sowie wo man was beantragt, findet ihr unter diesem Link.

Zur Blitzumfrage des ZV geht es hier.