Wer hilft, wenn ein Friseursalon wegen Corona schließen muss?

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Salon geschlossen - wer hilft?
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Aufgrund zahlreicher Anfragen an unsere Redaktion, welche finanzielle Unterstützung der Salonunternehmer erwarten darf, wenn er seinen Betrieb durch einen Coronafall vorübergehend schließen muss, haben wir uns beim Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks erkundigt.

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Wenn die Betriebsschließung auf einer konkreten Anordnung des lokalen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz beruht, aber nur dann, können Ansprüche des Betriebes (Erstattung für Entgeltfortzahlung an Mitarbeiter und Verdienstausfall des Inhabers) gem. § 56 IfSG gegenüber der zuständigen Behörde geltend gemacht werden. Die Zuständigkeit ist nach Landesrecht geregelt.

Nicht verwechseln: Für Betriebsschließungen aufgrund allgemeiner Verordnungen (Corona-Verordnungen) oder landesrechtlicher Anordnungen gibt es keine Entschädigungsansprüche. In solchen Fällen können nach allgemeiner Auffassung nur Hilfsprogramme (z.B. Soforthilfe, Überbrückungshilfe) und Sozialleistungen (KuG, Grundsicherung) im Rahmen der festgelegten Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos über Voraussetzungen für Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie zur Online-Antragsstellung gibt es hier: https://ifsg-online.de/index.html

Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks