Ausbildungsordnung für Friseure – das ändert sich ab 1.8.2021
Der Zentralverband des deutschen Friseurverbands teilte in seiner heutigen Presseinformation mit, dass bereits am 7. Mai 2021 die seit drei Jahren in Arbeit befindliche Änderungsverordnung für Friseure im BGBl. Teil I auf Seite 861 veröffentlicht wurde. Die Änderungen sind für alle Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, die ab dem 1.8.2021 in Kraft treten. Um welche Änderungen es sich – neben Wordings und sprachlichen Justierungen - im Wesentlichen handelt, haben wir Robert Fuhs, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses und Vorstandsmitglied des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), gefragt.
Robert Fuhs hatte, wie bereits vor 13 Jahren, erneut die federführende Hand bei der Änderung der Ausbildungsordnung und freut sich, dass sein erarbeitetes Konzept mit Unterstützung des Sozialpartners ver.di, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI), des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und anderen Kooperationspartnern nun umgesetzt wurde. Sein besonderer Dank gilt auch auf Seiten des Friseurhandwerks dem Berufsbildungsausschuss des Zentralverbandes und allen Unterstützern.
Die neue Ausbildungsordnung sei auch das Ergebnis breiter Diskussion mit allen Marktteilnehmern im Friseurhandwerk.
Was ändert sich im Wesentlichen?
Robert Fuhs: „Mit der aktuellen Änderung wollen wir die Friseurausbildung moderner und praxisnäher gestalten. Im Teil 1 der Gesellenprüfung heißt es jetzt nicht mehr „klassische Ausbildung“, sondern „Basisausbildung“. Das ermöglicht uns, das Ausbildungsspektrum breitgefächerter zu gestalten, vor allem bei der „klassischen Dauerwelle“, die jetzt „dauerhafte Umformung“ heißt, was der Dienstleistung nun viel gerechter wird und den Prüflingen eine wesentlich flexiblere Handhabung in der Frisurengestaltung ermöglicht. Der angehende Geselle muss z. B. nun entscheiden, welche Art der Umformung für die jeweils zu erstellende Frisur zu verwenden ist. Das Ergebnis kann vom Volumen über großzügige Wellen bis hin zu Locken alles sein. Letztendlich kommt es nun auf die Umsetzung der richtigen Umformungstechnik an, die das Endergebnis definiert. Das ermöglicht auch den Einsatz aller am Markt befindlichen Dauerwellsysteme. Wichtig ist dabei auch, dass die Umformung definitiv am Menschen und nicht am Medium vorgenommen wird. Der Prüfling muss wissen, wie eine Haut reagieren kann, er muss diese Dienstleistung von Beginn an in voller Verantwortung durchführen.
Des Weiteren wurde im Teil 1 das „situative Fachgespräch“, sprich die Darstellung der erbrachten Arbeit, rausgenommen. Dazu gehörte z. B. die „Kopfmassage am Herrn“, eine Dienstleistung, die schlicht und einfach nicht prüfbar ist. Der Prüfer sieht zwar die Griffe, aber nicht deren Wirkung. Den Facon-Haarschnitt haben wir auch modifiziert. Bewertet werden nun nicht mehr ausschließlich Scheitel oder Bombage, sondern in erster Linie eine professionelle und Typ gerechte Föhntechnik.
Im Theorieteil stehen jetzt „integrative Fähigkeiten“ mehr im Vordergrund: Digitales Lernen wird in die Ausbildungsordnung, den Lehrplan und den Ausbildungsrahmenplan mit eingebaut und in jedes Unterrichtsfach eingebunden und umgesetzt. Auch die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie die Organisation des Ausbildungsbetriebs und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit spielen nun eine wichtige Rolle.
Im Teil 2 haben wir das Kosmetikmodul gestrichen bzw. in „dekorative Kosmetik“ geändert. Der Prüfling muss in der Lage sein, eine anspruchsvolle Visagistik durchführen zu können wie z. B. Hautunreinheiten oder Feuermale geschickt zu kaschieren.
Das Modul „Nagelmodellage und Naildesign“ hingegen haben wir komplett rausgenommen, da es sich hierbei um einen eigenständigen Geschäftszweig handelt, der beim Friseur nicht gefragt ist.
Insgesamt haben wir die klassischen Friseurdienstleistungen wie Haarschnitt, Coloration, Haarverlängerungen etc. den aktuellen Anforderungen angepasst. In Anlehnung an die jeweils aktuellen Frisurentrends haben wir den Begriff „moderne Arbeiten“ durch „aktuell modisch“ ersetzt. Die Prüfungsausschüsse sind ab jetzt angehalten, den Look noch stärker auch hinsichtlich der aktuellen Trends zu bewerten.
Der Zentralverband wird begleitend zur neuen Ausbildungsordnung mit der Kampagne „Ausbildung for Future“ einen Sommer der Ausbildung starten. Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei gezielt unterstützt, um eine Friseuraubildung attraktiver zu machen.
Es gilt jetzt den Corona bedingten Rückgang der Azubi-Zahlen aufzufangen!“
Hier könnt ihr das Dokument der Verordnungsänderung herunterladen.
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