Berufsausbildung – Änderungsverordnung der Gesellen- und Meisterprüfungen
Die Ausbildungsordnungen von Gesellen- und Meisterprüfungen sind schwer in die Jahre gekommen. Das Friseurhandwerk plant entsprechende Änderungsverordnungen.
Gesellen- und Meisterprüfungen brauchen eine Reform! Wie ist derzeit der Status quo? Die heranwachsende Generation Jugendlicher stellt ganz neue Anforderungen und Erwartungen an eine Ausbildung. Auch die Betriebsstrukturen und die Kundenanforderungen insbesondere im Dienstleistungsbereich haben sich gewandelt. Mit einer Modernisierung der Ausbildungsordnung reagiert der Zentralverband auf diesen Umbruch.
Was wird vom Friseurhandwerk gefordert? Der Anspruch ist eine attraktive, moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden: Die grundlegenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse des Friseurberufs haben sich in den vergangenen Jahren nicht verändert. Im Unterschied zu anderen Handwerksberufen, ist das Friseurhandwerk nicht von technologischen Entwicklungen betroffen, die eine vollständige Reformierung des Berufsbilds erfordern. Die persönliche und individuelle Kundenberatung und -behandlung kann aktuell und auch zukünftig nicht durch künstliche Intelligenz ersetzt werden. Deshalb sollen die bewährten Elemente der bestehenden Ausbildungsordnung erhalten bleiben, gleichzeitig aber an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Marktes angepasst werden. Die Erneuerungen betreffen die gesamte Branche – mit zum Teil stark abweichenden Betriebsstrukturen und Bedürfnissen. Der Zentralverband stellt sich deshalb bei der Reform der Ausbildungsordnung offen und transparent auf, um ein konsensfähiges Modell zu erarbeiten. Die Grundlage aller Reformgedanken bildet dabei ausdrücklich das Handwerks- und Berufsbildungsrecht und damit das duale System.
Mit wem diskutiert der ZV hier? Neuordnungen sind immer ein Gemeinschaftsprojekt der Sozialpartner, d.h. der Verbände und Gewerkschaften. Daran beteiligt sind das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie die Kultusministerkonferenz (KMK). Der Zentralverband hat aber auch die Meinungen anderer Marktteilnehmer aufgenommen und eingebracht. Dazu zählen private Friseurschulen, die haarkosmetische Industrie, ebenso wie auch Kritiker des Dualen Systems.
Worin liegen die Probleme? Es handelt sich bei der Neuordnung um ein dreistufiges Verfahren, das für alle Ausbildungsberufe nach einem festgelegten Ablauf durchgeführt wird. Nach der Meinungsbildung in den Gremien legen die Sozialpartner (Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und Ver.di) die Eckwerte für die Neuerungen gemeinsam fest und legen diese dem BMWi vor. Im nächsten Schritt erarbeiten Sachverständige der betrieblichen Praxis die konkreten Änderungen. Parallel dazu entwickeln Sachverständige des berufsschulischen Teils einen entsprechenden Entwurf für den Rahmenlehrplan. Im letzten Schritt wird die Verordnung von einem Koordinierungs-Ausschuss von Bund und Ländern beschlossen und schließlich vom BMWi erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Herausforderung liegt bei diesem Verfahren darin, mit allen Beteiligten und den durchaus unterschiedlichen Interessenlagen einen Konsens zu finden.
Wer hat die Entscheidungsbefugnis? Abstimmung des Entwurfs mit ZDH, BIBB, Gewerkschaften, Ministerien und KMK. Gemeinsamer Verordnungsgeber sind das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wie realistisch ist die Perspektive auf eine baldige Einigung? Wir arbeiten an einem zügigen Prozess.