Beschlossene Sache: Mindestvergütung für Azubis in Deutschland!
Wie heute bekannt gegeben wurde, hat der Bundestag nun definitiv eine Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge ab dem kommenden Jahr beschlossen.
Ab 2020 sollen Azubis im ersten Lehrjahr künftig mindestens 515 Euro erhalten. Dieser Betrag soll dann in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht werden, und zwar auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird die Vergütung steigen. Ab 2024 soll der Azubi-Mindestlohn dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen.
Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetz, die Berufsausbildung attraktiver zu machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung zu verringern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte im Bundestag. Die duale Ausbildung sei neben „Made in Germany“ ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.
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Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 rund 115.000 Azubis wenger als 500 und teilweise sogar weniger als 400 Euro im Monat. Besonders wenig erhalten Azubis im Friseurhandwerk.
Ausnahmen von der Mindestvergütung seien künftig dennoch möglich, sollten Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.
Der Bundesrat muss der Reform allerdings noch zustimmen.
Statement von Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks:
„Mit dem heutigen Beschluss des Bundestags sind negative Auswirkungen auf die bisher außerordentlich hohe Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks in den kommenden Jahren nicht auszuschließen. Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wird mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung insbesondere ausbildende Klein- und Kleinstbetriebe, vor allem auch in Ostdeutschland, belasten.“