Bundes-Notbremse: Friseure sollen geöffnet bleiben – Pflicht zum Testangebot für Mitarbeiter
Wie bereits in den vergangenen Tagen in den Medien durchsickerte, hat das Kabinett heute am Dienstag früh Ergänzungen zum bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz beschlossen, um der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte bei den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu verschaffen. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat dem noch zustimmen.
Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, tritt bundesweit z. B. u.a. eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen in Kraft. Auch die privaten Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum werden dann höchstens die Angehörigen eines Haushalts sowie eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einschließen.
Gute Nachrichten jedoch für Friseurbetriebe, denn obwohl im Falle des Inkrafttretens der Notbremse Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden untersagt sind, sollen Dienstleistungen, «die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe unter Auflage der bekannten Hygienemaßnahmen (FFP2-Maske oder vergleichbar) sowie der Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Tests seitens der Kunden geöffnet bleiben.
Hintergrund der Gesetzesänderung sind die erneut stark gestiegenen Infektionszahlen sowie die täglich schwindenden Kapazitäten auf den Intensivstationen. Am Dienstag lag der bundesweite Inzidenzwert bei knapp 141.
Pflicht zum Testangebot für Mitarbeiter Nach heutigem Beschluss des Kabinetts werden Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, in Deutschland ab kommender Woche (genaues Datum liegt noch nicht vor) dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten Coronatests anzubieten. Eine Pflicht, sich auch testen zu lassen, gibt es für Arbeitnehmer allerdings nicht.