Corona-Krise: Bund verabschiedet Hilfspaket über 156 Milliarden Euro
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156 Milliarden Euro umfasst das Hilfspaket des Bundes
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156 Milliarden Euro umfasst das Hilfspaket des Bundes
Das Bundeskabinett mit einer aus der Quarantäne zugeschalteten Bundeskanzlerin beschloss am heutigen Montag ein Hilfspaket über 156 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen, um damit Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen zu unterstützen. Um die Hilfsmaßnahmen schnell realisieren zu können, soll der Bundestag bereits am Mittwoch und der Bundesrat dann am Freitag der Notfallregelung zustimmen. Nach sechs Jahren ohne neue Schulden fällt somit die sogenannte „schwarze Null" im Bundeshaushalt.
Diese Maßnamen sind geplant:
- Kleine Firmen und Solo-Selbständige sollen über einen Zeitraum von drei Monaten Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro (bis 5 Beschäftigte) und bis zu 15.000 Euro (bis 10 Beschäftigte) erhalten. (Dafür sind bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant). Das Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundelands stellt weitere Infos über Antragsstellung, Berechtigung etc. zur Verfügung.
- Großunternehmen sollen über einen Stabilisierungsfonds mit Kapital gestärkt werden. Bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien sind für die Firmen vorgesehen, 100 Milliarden Euro sollen für mögliche Unternehmensbeteiligungen bereitstehen.
- Die Förderbank KfW startet ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm sowie ein 100 Milliarden Euro umfassendes KfW-Programm für Liquiditätshilfen.
- Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, sofern diese aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen können.
- Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.
- Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.
- Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit schicken zu müssen.
- Das Kabinett beschloss zudem, dass der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommt, dass das Insolvenzrecht gelockert wird und dass Unternehmen wie Vereine ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten dürfen.