Corona Soforthilfe: Nur wer klagt, sichert sich die Ansprüche!
Beim Soforthilfe-Krimi ist kein Ende in Sicht! Zwar hat sich gerade erst Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für eine Härtefallkommission für bayerische Friseure ausgesprochen. Doch der Flickenteppich an Maßnahmen und Rückzahlungs-Regelungen vernebelt noch immer die Sicht. Für Bernhard Ries, der die IfG „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“ gegründet hat, ist derzeit nur eines klar: „Nur wer klagt, sichert sich die Ansprüche!“ Daher ruft er seine Berufskollegen nochmals auf, der Initiative beizutreten und gemeinsam Dampf auf den Kessel zu bringen.
Bernhard, wie schätzt Du die jüngsten Entwicklungen in Sachen Soforthilferückzahlung ein? Stimmen Dich die Signale aus Bayern positiv für den Rest Deutschlands?
Das ist schwer zu beantworten. Jedes Bundesland hat ja bezüglich der Soforthilfe 2020 unterschiedliche Verordnungen erlassen. In NRW durfte man z. B. als Selbstständiger 2000€ der Soforthilfe für die private Lebensführung verwenden, in BaWü 1160€ , in Bayern 0€. Es hängt auch davon ab, welche Bestimmungen im Laufe des Verfahrens wie verändert oder ergänzt wurden. Dieses Nachbessern war z. B. in NRW der Fall und fiel der Landesregierung deshalb auch auf die Füße. Die IfG Initiative Friseure für Gerechtigkeit (Hier gehts zur Website www.friseure-fuer-gerechtigkeit.de) wurde ja ursprünglich gegründet, um für künftige Pandemien eine Änderung des IFSG über das Bundesverfassungsgericht zu erwirken. Die Tausenden von Klagen, die bezüglich der Soforthilfe schon in den unterschiedlichen Ländern eingegangen sind, werden – das hoffen wir zumindest – auch beim Bundesverfassungsgericht zur Einsicht führen, dass hier eine Änderung des IFSG in Auftrag gegeben wird. Nur dann ist gesichert, dass diese Flickschusterei an Soforthilfen, Neustarthilfen, Überbrückungshilfen etc. und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand künftig nicht mehr stattfinden muss und bei behördlich angeordneter Schließung von Geschäften automatisch vom Staat eine Entschädigung für die Betriebe gezahlt wird.
Bei vielen Friseur*innen ist der Frust groß, wenn es um das Thema Rückzahlungen der Corona Soforthilfen geht. Für wen macht es jetzt aus welchem Grund besonders Sinn, jetzt noch der „Initiative Friseure für Gerechtigkeit“ beizutreten?
Zunächst mal für alle Friseure, die von den Behörden aufgefordert wurden, die Berechnung ihres Liquiditätsengpasses zu übermitteln. Es gibt zwar, wie schon erwähnt, in jedem Land unterschiedliche Verordnungen, aber die Sachlage ist in allen Ländern mehr oder weniger die gleiche. Je mehr Betroffene sich bei uns beteiligen, desto schlagkräftiger können wir agieren! Es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit einer Sammelklage, aber die Vielzahl der bereits jetzt schon eingegangenen Klagen veranlasst die Gerichte, gleichlautende Klagen ruhend zu stellen und anhand einer Musterklage zu beurteilen. Dann werden alle Klagen dem entsprechenden Urteil unterstellt. Vorteil ist auch, dass alle klagenden Parteien sich in jedem Fall ihre Ansprüche erhalten. Nichtkläger haben da bisher noch keine Chance. Aber auch daran wird gearbeitet. Es ist sehr teuer, Anwälte zu bezahlen, die für uns die Argumentationen erarbeiten, mit denen wir vor Gericht unser Recht bekommen. Ohne finanzielle Unterstützung wird es ungleich schwerer, gegen die Anwaltskanzleien der Behörden (die wir ja fatalerweise auch noch über unsere Steuern finanzieren dürfen) bestehen zu können.
Der Mindestbeitrag für Mitglieder der IFG beträgt 60 Euro. Welche Vorteile habe ich, bzw. welche Informationen bekomme ich als Friseur*in, wenn ich der Initiative beitrete?
Wir haben derzeit zwar immerhin 3.000 Mitglieder in unserer Facebook Gruppe, aber leider haben sich bisher nur 15% von ihnen mit einem finanziellen Beitrag an unserer Initiative beteiligt. Leider sind viele dabei, die zwar Informationen von uns haben, dafür aber keinen Beitrag leisten wollen. Nicht dass wir uns falsch verstehen: Wir arbeiten hier ehrenamtlich und das Geld, das wir einnehmen geht zu 100% in die Finanzierung unserer Anwälte, Berater, Erstellung der Website, damit wir die aktuellen Infos auch dementsprechend weitergeben können etc. Jeder kann natürlich auf unserer Website www.friseure-fuer-gerechtigkeit.de interessante Informationen zum Thema Soforthilfe erhalten. Aber detailliertere Infos gibt es eben nur für registrierte Mitglieder, die uns auch finanziell unterstützt haben. Da gibt es z. B. die Einschätzung unserer Anwälte zu unseren Chancen, nicht die ganze Soforthilfe zurückzahlen zu müssen. Außerdem gibt es Tipps, wie man mit den Meldungen des Liquiditätsengpasses verfahren soll, wir haben Musterschreiben oder auch Muster für fristwahrende Klagen. Die werden wir aber erst dann im Mitgliederbereich online stellen, wenn der Zeitpunkt dafür der richtige ist. Das wäre jetzt z. B. in BaWü, wo ja noch nicht mal die Ablehnungsbescheide für die eingegangenen Widersprüche zur Rückzahlung ergangen sind, wenig sinnvoll. Ebenso wenig wie in Bayern, wo ja das Meldeverfahren noch bis zum 30.6.2023 läuft.
Ich möchte gerne Mitglied werden. Was muss ich tun?
Sie müssten auf die Website gehen und sich dort registrieren:) Beste Grüße http://www.friseure-fuer-gerechtigkeit.de/