Friseure, aufgepasst! Diese Gesetzesänderungen sind auch für euch interessant!
Puh! War das ein Jahr! Den Rückblick ersparen wir uns und euch, nach vorne blicken ist angesagt! Und hoffen wir jetzt einfach mal, dass wir dank der Impfperspektiven spätestens ab Mitte 2021 wieder ein Stück Normalität leben dürfen. Es gibt aber auch jetzt schon gute Nachrichten, auch jenseits der Pandemie!
Wir haben die für euch wichtigsten Änderungen in Sachen Gesetze, Steuern und Finanzen zusammengestellt und wünschen euch einen guten Rutsch in ein besseres, glücklicheres und gesünderes 2021! Passt gut auf euch auf!
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die Überbrückungshilfe III wird ab Januar nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
In diesen Zusammenhang gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.
Aktuelle Infos dazu gibt es beim Bundesfinanzministerium.
TSE für Registrierkassen
Der Countdown läuft! Handwerksbetriebe mit Registrierkassen müssen spätestens zum 31. März 2021 mit ihren elektronischen Kassensystemen und Waagen mit Kassenfunktion über ein Sicherheitsmodul TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Mit diesem Modul sollen dann alle Kassenvorgänge lückenlos und manipulationssicher aufgezeichnet werden.
Die Anschaffung einer neuen Kasse ist hierbei aber meist nicht nötig. Je nach Herzsteller kann man seine Registrierkasse auch um die TSE erweitern lassen. Ebenso ist eine cloudbasierte TSE möglich.
Weitere Infos dazu im Handwerksblatt.
Kindergeld wird erhöht
Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Eltern monatlich 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Darüber hinaus steigt zum gleichen Zeitpunkt auch der Kinderzuschlag um 20 Euro für Familien mit geringem Einkommen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Kalenderjahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt.
Mindestunterhalt steigt
Der Mindestunterhalt, der als Berechnungsgrundlage sowohl für die Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter gilt, wird ab dem 1. Januar 2021 erhöht: in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro.
Anhebung der Pendlerpauschale
Pendler mit einem Arbeitsweg über 21 km werden ab 2021 entlastet. Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für jeden Entfernungskilometer, der über 20 km hinausgeht, steigt die Pauschale auf 0,35 Euro.
Insolvenzrecht wird entspannter
Ein neuer Restrukturierungsplan ist Kernstück der umfassenden Reform des Insolvenzrechts der Bundesregierung, die vom Handwerk überwiegend positiv bewertet wird. Im Vorfeld einer drohenden Insolvenz soll es dem betroffenen Unternehmen dabei ermöglicht werden, einen Konkurs abzuwenden und sich mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger zu sanieren.
Dabei soll bei der Überschuldungsprüfung künftig ein „gelockerter“ Maßstab zugrunde gelegt werden unter Berücksichtigung der derzeit wirtschaftlichen Unsicherheiten.
Mehrwertsteuer steigt wieder
Nachdem die Bundesregierung wegen der Pandemie die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr gesenkt hatte, gilt ab Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.
Wen es interessiert, hier ein Beitrag darüber, ob und was die Mehrwertsteuersenkung letzten Endes gebracht hat.
Ehrenamtsträger und Übungsleiter werden belohnt
Für alle ehrenamtlich Tätigen steigt zum 1. Januar die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro. Ebenso wird der Übungsleiterfreibetrag angehoben, und zwar von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
Solidaritätszuschlag fällt weg
Ab Januar entfällt für fast alle BürgerInnen der Solidaritätszuschlag. Dieser muss lediglich von den zehn Prozent mit dem höchsten Einkommen weitergezahlt werden.
Ebenso sollen kleine und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmern davon profitieren, deren Gewinne in der Regel der Einkommensteuer unterliegen. Rund 88 Prozent dieser Gewerbetreibenden werden ebenfalls vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit, sofern sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen.
Mehr Infos dazu auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Mindestlohn steigt
Schon Mitte des Jahres hatte die Mindestlohnkommission beschlossen, dass der Mindestlohn ab 2021 in vier Schritten steigen wird. Die Erhöhung von derzeit noch 9,35 Euro ist wie folgt vorgesehen: Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli auf 9,60 Euro und zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Ab Juli 2022 sollen dann mindestens 10,45 Euro pro Stunde bezahlt werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital
Bereits ab dem 1. Januar 2021 müsst ihr keinen „gelben Schein“ mehr an eure Krankenkasse schicken, sondern euer Arzt übermittelt die AU-Bescheinigung elektronisch und direkt an die Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkasse: Beitragsbemessungsgrenze steigt
Ebenfalls zum 1. Januar 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 56.250,00 Euro jährlich (4.687,50 Euro monatlich) auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Das Einkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.
Berufskrankheit: Anerkennung trotz Weiterarbeiten
Berufstätigen, die unter einer Berufskrankheit leiden (wie Friseure z. B. häufig an Hauterkrankungen und Rückenleiden), wird diese ab 2021 auch dann anerkannt, wenn die Betroffenen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Dabei wollen die Unfallversicherungsträger sogar rückwirkend bis 1997 alle Fälle ermitteln, bei denen aus medizinischer Sicht die Aufgabe der krankheitsverursachenden Tätigkeit notwendig gewesen wäre, die Versicherten ihre Tätigkeit aber weiter ausüben wollten.
Vorausgesetzt, dass die Erkrankung auch nach dem 1. Januar 2021 besteht, könne sie laut DGUV ab diesem Zeitpunkt als Berufskrankheit anerkannt werden. Leistungsansprüche würden dann gesondert geprüft, heißt es.
Außerdem sollen gezielte Maßnahmen wie Beratung und (Präventions-)Therapien dazu beitragen, dass die Versicherten ihrem Beruf weiter nachgehen können.
Google-Suche wird für kleine und mittelständische Betriebe schwieriger
Zum 31. März 2021 will Google seine Suchfunktion umstellen. Experten befürchten, dass dann vor allem kleine und mittelständige Betriebe im Netz schlecht oder gar nicht mehr auffindbar sind, da ab diesem Zeitpunkt vor allem Smartphone fähige Websites gepuscht werden sollen.
Ältere Seiten, die nur für den Desktop-PC gebaut wurden, würden bei den Suchergebnissen dann schlechter gerankt und somit schwer bis gar nicht mehr gefunden.