Friseursalons bleiben geöffnet!! Knallhart-Lockdown über Ostern!
Zumindest für Friseure hat das erneute Zittern und Bangen ein Ende. Beim Bund-Länder-Gipfel, der erst in den frühen Morgenstunden zuende ging, wurde erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten, diskutiert und gestritten.
Die große Frage des Gipfels lautete: Wie wird aus der 3. Welle keine Dauerwelle? Notbremse ja oder nein?
Steigende Infektionszahlen und R-Werte sowie die Verbreitung der Corona-Mutationen machen die Hoffnung der Deutschen auf weitere Lockerungen zunichte. Nach dem gestrigen Bund-Länder-Gipfel, der bis heute morgen mit Unterbrechungen andauerte, steht jetzt fest: Es wird als „Notbremse“ eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April geben. Mit Knallhart-Maßnahmen vor allem rund um die Osterfeiertage!
Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ definiert und mit „weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden“! Auch Supermärkte sind betroffen. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss. ABER: Am Donnerstag, den 1. April, hat auch der Lebensmitteleinzelhandel dicht.
Auch Friseursalons müssen am Gründonnerstag und Karsamstag geschlossen bleiben, wie der Zentralverband in seiner Pressemitteilung vom 23.3.2021 kommuniziert.
Friseure dürfen allerdings generell aufatmen: Wie im ersten Öffnungsschritt für den 1.3. beschlossen, bleiben die Salons außer an diesen beiden Tagen weiterhin geöffnet, wohl auch bei einer Inzidenz von über 100, denn es gelten dann die Regeln von vor dem 7. März. Heißt: Einzelhandel dicht, Friseure nicht!
Bleibt allerdings wie immer abzuwarten, was die Länder aus den Beschlüssen machen… Wir bleiben für euch dran!