Gesichtsnahe Dienstleistungen: BGW ergänzt Pandemie Arbeitsschutzstandards für Friseursalons

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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (Haar- und Bartpflege) angepasst. Die aktuelle Version vom 8.5.2020 ist ab sofort online abrufbar.

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Gesichtsnahe Behandlungen unter strengen Auflagen erlaubt Eine Neubewertung erfuhren die sogenannten „Gesichtsnahen Dienstleistungen“, die bisher untersagt waren. Tätigkeiten wie Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege sind nun möglich. Da das Infektionsrisiko für Beschäftigte aufgrund der Nähe zum Gesicht der Kundinnen und Kunden aber hoch ist, gelten hier jedoch besonders strenge Auflagen. Beschäftigte müssen eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten, falls der Kundin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist. Gesichtsschild kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckung. 

Für alle anderen gilt weiterhin: Personen, die sich im Friseursalon aufhalten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Verwendung eines Visiers oder Gesichtsschildes ist nur als ergänzende Schutzmaßnahme zulässig.

Friseure tragen verpflichtend Einmalhandschuhe, von der Begrüßung der Kundschaft bis nach dem obligatorischen Haarewaschen.

Eine Bewirtung wird nicht empfohlen, ist aber nicht verboten.

Auch Zeitschriften sollten nur unter gewissen Hygieneauflagen zur Verfügung gestellt werden.

Kunden dürfen sich derzeit nicht die Haare föhnen.

Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Arbeitskleidung und Schutzausrüstung zu achten. Sie ist getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren.

Neu: Muster-Gefährdungsbeurteilung, mit deren Hilfe diese ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung um Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen können 

Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für das Friseurhandwerk ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-friseure zu finden. Dort gibt es auch eine Planungshilfe für Maßnahmen im Salon und einen Aushang zur Kundeninformation sowie den aktualisieren FAQ-Katalog.