Kommt der Mindestlohntarifvertrag oder nicht?

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12. Juli 2018In Szene & Branche, VerbändeVon FMFM Team
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Seit Jahren ein hochexplosives Thema im Friseurhandwerk: Forderungen nach einer länderübergreifenden Lohnuntergrenze! Über den Stand der Verhandlungen informiert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks. Und so sieht´s derzeit aus…

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Mindestlohntarifvertrag – Status quo: Bisher KEIN bundesweiter Abschluss gelungen! Die Durchsetzung angemessener Tarifkonditionen und deren Einhaltung sowie die Gewährleistung fairer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sind die branchenpolitische Kernaufgabe der Verbandsorganisation. Themenschwerpunkte der Tarifpolitik sind die Neuausrichtung länderbezogener Tarifgestaltungen. In Bezug auf eine bundesweite Regelung einer branchenbezogenen Lohnuntergrenze im Friseurhandwerk konnte bisher kein bundesweiter Abschluss aufgrund von – für ertragsschwächere Verbandsgebiete – überzogenen Forderungen des Sozialpartners Ver.di erreicht werden. Doch steht dem eine Reihe von Tarifabschlüssen auf Landesebene gegenüber. Dort liegt auch die originäre Tarifzuständigkeit und -hoheit im Sinne der Handwerksordnung (HwO). 

Was wird vom Friseurhandwerk gefordert? Einhelliger Konsens ist, dass eine länderübergreifende Lohnuntergrenze der allgemeinen Lohnentwicklung und Preisakzeptanz in der Branche dient und darüber hinaus auch eine wichtige Funktion zum Erhalt einer funktionsfähigen Tarifstruktur und gesamtbranchenbezogenen tarifpolitischen Handlungsfähigkeit darstellt. 

Mit wem diskutiert der ZV/LIV hier? Mit Sozialpartner Ver.di. Wer hat die Entscheidungsbefugnis? Die Tarifzuständigkeit und -hoheit liegt im Sinne der Handwerksordnung (HwO) bei den Landesverbänden und kann in Einzelfällen an den Zentralverband übertragen werden, wie z.B. 2013 beim ersten einheitlichen Mindestentgelttarifvertrag.  

12. Juli 2018In Szene & Branche, VerbändeVon FMFM Team