Mindestlohn in Deutschland steigt ab 2019
Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Mit einer Höhe von 8,50 Euro war der Mindestlohn im Jahr 2015 gestartet, seit 1. Januar 2017 gilt der Wert von 8,84 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem Vorsitzenden sowie zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern.
Für die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2019 und 2020 war die Lohnentwicklung in den Jahren 2016 und 2017 maßgeblich, wobei die Kommission den Spielraum hat, davon abzuweichen.