Neue Datenschutzregelung: Handwerk will Abmahnvereine stoppen
Zum heutigen Start der neuen europaweiten Datenschutzregelung setzt sich das Handwerk mit Nachdruck dafür ein, sogenannte Abmahnvereine und andere unseriöse Geschäftsmodelle rund um die neuen Datenschutzregeln in die Schranken zu verweisen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) kritisieren in diesem Kontext insbesondere Abmahnungen wegen rechtlicher Fehler und Lücken auf Internetseiten. Immer stärker betroffen und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien gerade kleine und mittelständische Unternehmen. Sie sind oft Ziel unseriöser Abmahnpraktiken. Wenn wettbewerbsrechtliche Instrumente derart missbraucht werden, muss der Gesetzgeber einschreiten, fordert der ZDH. Dies gelte insbesondere für Abmahnungen bei rein formalen Verstößen gegen Informations- und Impressumspflichten.
Das Handwerk setzt sich in solchen Fällen dafür ein, die finanziellen Anreize für Abmahnungen durch eine Deckelung des Streitwertes deutlich zu minimieren und den Kreis der Abmahn- und Klagebefugten einzuschränken. Unterstützung rund um die neuen Datenschutzregeln gibt es für Betriebe bei Innungen, Kreishandwerkerschaften, Landesinnungsverbänden und Handwerkskammern und beim ZV. Beachten Sie bitte auch das Statement von Holger Schwannecke zum Thema: https://www.friseurhandwerk.de/fileadmin/user_upload/documents/Downloads/22-05_25_ZDH_GS_DSGVO.pdf