Warum Steuerzahlungen planbar sind

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Shutterstock/Peter Gress
Die eigenen Steuerzahlungen sind planbar
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Die eigenen Steuerzahlungen sind planbar

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„Steuerzahlungen vorausschauend planen ist wesentlich effektiver als andauernd über die böse Steuer zu schimpfen“, weiß Salonunternehmer Peter Gress. Gemeinsam mit seinem eigenen Steuerberater Björn Malig aus Filderstadt bei Stuttgart hat er euch in diesem Beitrag wertvolle Tipps zusammengestellt, worauf bei einer effektiven und sicheren Planung der eigenen Steuerangelegenheiten zu achten ist.

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Von Peter Gress. Umsatz minus Kosten ist gleich Gewinn. So weit, so gut. Wenn Sie meine Podcasts hören und schon auf meinem Seminar waren, wissen Sie, dass wir generell einen Vorsteuergewinn von zehn Prozent anpeilen. Der Vorsteuergewinn wird so definiert: Das Geld, das nach Abzug aller Kosten, also auch inklusive der Privatentnahme des Unternehmers bleibt, um Steuern, Zinsen und Abschreibungen zu bezahlen.

Steuern mögen auch wir Friseure nicht! Niemand mag sie, aber jeder will die höchstmögliche Effizienz seines Staates genießen, und weil diese Effizienz nun finanziert werden will, müssen wir eben Steuern bezahlen. Auch wenn wir mit der Verpflichtung an sich und mit der Verwendung danach nicht immer einverstanden sind. Da wir diese Situation aber nicht ändern können, müssen wir sehen, wie wir unsere Steuerzahlungen so organisieren, damit wir mit dem Finanzamt keinen Ärger bekommen.

(Wer übrigens lieber hören statt lesen möchte, für den geht`s hier zum Podcast von Peter Gress zum Thema Steuerplanung für Friseurbetriebe aus der Reihe „Friseurbetriebe erfolgreich führen mit Kennzahlen“. www.friseur-kennzahlen.de)

Steuerpflicht

Wer Gewinn macht, muss Steuern bezahlen. Punkt. Gespräche ums Steuer sparen? Bitte nicht! Wer den besten Steuervermeidungstipp hat, mag zwar der Held am Stammtisch sein, aber lassen Sie sich gesagt sein: Es erwischt jeden! Irgendwann! Wir leben und arbeiten ruhiger, wenn wir intelligent mit der Steuersituation umgehen. Schwarzgeld zu machen, um Steuern zu sparen, ist größtmöglicher, weil geschäftsschädigender Blödsinn. Je vernetzter wir werden, desto durchsichtiger werden wir. Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ regeln bei einer Betriebsprüfung den Zugriff auf Daten, die in unseren Systemen gespeichert sind. Der Prüfer darf unsere Daten lesen, kann bei Bedarf auf Auswertungen zugreifen und die Aushändigung der Daten auf einem Datenträger verlangen. Unser bester Schutz als Steuerzahler deshalb: Je mehr wir über die finanzrechtliche Seite wissen, desto vorausschauender können wir reagieren. Mein Tipp: Planen Sie Ihre Steuerzahlungen vorausschauend, das ist wesentlich effektiver als andauernd über die böse Steuer zu schimpfen.

Planung der Steuerzahlung

Wie plant man Steuerzahlungen? Es gibt sieben Einkunftsarten für die Ermittlung von Einkommen. Ich konzentriere mich in diesem Artikel nur auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und ich berücksichtige weder Einkommen aus Vermietung oder Geldanlage. 

Wenn Sie Ihren Betrieb schon einige Jahre führen, legt das Finanzamt für das kommende Jahr den Gewinn des Vorjahres als Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen fest. 

Bei Neugründern ist das anders, sie müssen ihren voraussichtlichen Gewinn schätzen und im Betriebseröffnungsbogen angeben, weil es noch keine Berechnungsgrundlage gibt. Wer hier keinen Gewinn abgibt und in Folge dessen keine Steuervorauszahlungen leistet, kann ein böses Erwachen erleben. Neugründern empfehle ich daher, auf jeden Fall monatlich eine feste Summe auf einem Rücklagenkonto zu parken, damit Sie bei der Nachberechnung der Steuer und den sich daraus ergebenden Nachzahlungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Wenn Sie zu der Sorte Unternehmer gehören, die diesen, ich gebe es zu, unerfreulichen Gedanken weit von sich schieben, dann muss ich Ihnen sagen: Es gibt keine Gnade für Sie. Im schlimmsten Fall zahlen Sie für mehrere Jahre nach und sind insolvent, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht begleichen können. Ein zweiter, sehr unangenehmer Fakt ist der, dass Ihnen Ihre Hausbank ganz gewiss keinen Kredit für eine Steuernachzahlung gewährt. 

Einkommensteuer

Gehen wir also davon aus, Sie haben Ihren Betrieb schon einige Jahre. Das Finanzamt legt die Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest, fordert aber noch eine hohe Nachzahlung. Dann hat Ihr Steuerberater geschlafen. Sie sollten ihn wechseln. Nachzahlungen lassen sich verhindern, wenn Ihr Steuerberater die Quartals-Vorauszahlungen jeweils auf die Richtigkeit der voraus zu bezahlenden Summe prüft und mit Ihnen abstimmt. Ihre Einkommensteuer-VZ ist immer zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig. Durch einen kurzen Blick auf die Gewinnentwicklung sieht Ihr Steuerberater, ob Sie pro Quartal zu wenig oder zu viel vorausbezahlen. In beiden Fällen kann er die Vorauszahlung anpassen lassen. So haben Sie immer eine angeglichene Vorauszahlung und damit die Sicherheit, keine oder nur eine sehr geringe Nachzahlung leisten zu müssen. Sie kommen um die Zahlung der Einkommensteuer sowieso nicht herum, egal wie lange Sie die Begleichung mit Hilfe Ihres Beraters in die Zukunft zu schieben versuchen. Irgendwann wird die Steuer fällig und Sie werden das notwendige Geld dann nicht haben, denn hätten Sie es zum regulären Fälligkeitsdatum gehabt, hätten Sie ja nicht schieben müssen. Mit der Steuerplanung beweisen Sie unternehmerischen Weitblick und der wird bei der Bank und beim Finanzamt gerne gesehen.

Vor zwei Jahren hatten wir eine große Betriebsprüfung. Es ist schon ein angenehmes Gefühl, wenn der Prüfer spontan und ohne Vorankündigung willkürlich drei Tagesberichte aus dem Prüfungszeitraum ausgedruckt haben möchte, und ich genau weiß, dass er nichts finden wird, weil alles sauber abgerechnet und verbucht ist. Das Ergebnis der Prüfung ergab eine Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro auf die geprüften drei Jahre. Muss ich mich darüber aufregen? Nein, ich freue mich, dass wir vorausschauend geplant und exakt gebucht haben. Lassen Sie sich von neunmalklugen Lautsprechern mit dubiosen Steuerspartipps nicht verunsichern und planen Sie lieber gut.

Gewerbesteuer

Den sogenannten Hebesatz der Gewerbesteuer erfahren Sie hier: http://bit.ly/2iYASNk. Fällig wird die Gewerbesteuer jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro Gewinn, darunter müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen. Darüber greift der individuelle Hebesatz der Gemeinde in der Sie ihr Geschäft betreiben. Als Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer anteilig auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von 380 % wird die Gewerbesteuer voll angerechnet.

Fazit

Prüfen Sie das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater. Wenn Sie das Gefühl haben, nicht umfassend informiert und beraten zu werden dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Berater. Gehen Sie das Steuerthema offensiv an und fordern Sie im wahrsten Sinne des Wortes Steuerberatung und nicht Zahlenverwaltung.

Peter Gress

Geboren 1956 Aufgewachsen in Altbach am Neckar, 1973 Mittlere Reife, Friseurausbildung 1976 Gesellenprüfung, 1980 Meisterprüfung Fachtrainer im internationalen Einsatz in USA, Asien, Australien und Europa 1986 erster Salon 2003 Eröffnung Aveda Salon mit Schwester Bettina Gress Ausbildung NLP Practitioner, Strategieberater, Design Thinking Workshopleiter, Anwender Great Game of Business Blogger * Berater * Redner

www.peter-gress.de