Zentralverband gegen übergreifende Mindestausbildungsvergütung
Pläne von Union, SPD und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), eine Mindestausbildungsvergütung über alle Wirtschaftsbereiche und Branchen hinweg einzuführen, wie der DGB mit Bezug auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD am Montag forderte, stoßen auf die klare Ablehnung des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). „Die vom DGB für das erste Ausbildungsjahr einheitlich geforderten 635 € verkennen die Realität der Betriebe unseres Handwerks“, kritisiert ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller.
Die Leistungsfähigkeit von Konzernen und Handwerksbetrieben würden in inakzeptabler Art und Weise vermengt. In der Konsequenz bedeute dies, die Betriebe zu überfordern und die Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks zu gefährden, so Müller in der morgigen Ausgabe der WirtschaftsWoche.
Der ZV betont gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Die Höhe der Ausbildungsvergütung spiegelt sowohl die Leistungsfähigkeit der Betriebe in den Handwerksberufen als auch die Schritt für Schritt während der Ausbildung ansteigende Produktivität der Auszubildenden wider. Die erheblichen Unterschiede in den Ausbildungsvergütungen der jeweiligen Branchen machen einen branchenspezifischen Ansatz bei der Festsetzung von Mindestausbildungsvergütungen unter Einbezug der Sozialpartner zwingend erforderlich. Genau dieses Ziel verfolgt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks in den aktuellen Gesprächen mit Verdi.